Formulare
Kosten

Notare sind nach § 17 Abs. 1 Bundesnotarordnung (BNotO) verpflichtet, für ihre Tätigkeit die im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) vorgeschriebenen Gebühren und Auslagen zu erheben. Gebührenvereinbarungen sind unzulässig. Die ordnungsgemäße Gebührenerhebung wird regelmäßig durch das dienstaufsichtsführende Landgericht überprüft.

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