Der Notar als Träger eines öffentlichen Amtes auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege übt sein Amt persönlich und eigenverantwortlich aus.

Er ist nicht Parteivertreter, sondern unabhängiger und unparteiischer Rechtsberater aller am notariellen Verfahren Beteiligter und ist kraft Gesetzes zur Verschwiegenheit verpflichtet.